AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
Andree TrubinAfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm aus Wuppertal ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Betroffen ist Richter Hartmut Beucker, der dem Landesparteigericht angehört. Zweifel an seiner Neutralität gibt es wegen seiner Verbindungen zur AfD und seiner früheren Beteiligung an Schrammms Aufnahme in die Partei.
Im Mittelpunkt des Streits steht Schrammms angeblich parteiische Haltung während seines Einsatzes in der ukrainischen Armee gegen Russland. Seine Kontakte zu lokalen AfD-Funktionären, darunter der Landtagsabgeordnete Sven Tritschler, haben die Bedenken hinsichtlich der Fairness des Verfahrens weiter geschürt.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli; der Befangenheitsantrag wurde vom nordrhein-westfälischen Landesvorstand am 26. September offiziell eingereicht. Schramm, der jede Schuld von sich weist, genießt weiterhin starke Unterstützung in seinem örtlichen AfD-Verband. Trotz des anhängigen Rechtsstreits kandidierte er erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat – und gewann einen Sitz.
Kritiker verweisen auf Beuckers Rolle bei Schrammms ursprünglicher Parteiaufnahme als möglichen Interessenkonflikt. Sowohl Beucker als auch Tritschler gehören der AfD-Landtagsfraktion an, was Fragen nach der Unparteilichkeit des Richters aufwirft. Schramm selbst reagierte auf den jüngsten Antrag mit einer abwertenden Bemerkung: „AfD NRW macht halt AfD-NRW-Dinge.“
Der zentrale Vorwurf gegen Schramm bezieht sich auf seinen Militärdienst in der Ukraine, den Gegner als Beleg für parteiisches Verhalten werten. Seine enge Verbindung zu Tritschler, einer weiteren führenden AfD-Persönlichkeit, wird ebenfalls als erschwerender Faktor im Verfahren genannt.
Der Befangenheitsantrag erhöht den Druck auf das Parteigericht bei der Behandlung von Schrammms Fall. Sollte er stattgegeben werden, könnte ein neuer Richter das Verfahren übernehmen. Bis dahin bleibt das Ausschlussverfahren aktiv – Schramm setzt trotz der ungelösten Vorwürfe seine politischen Aktivitäten fort.






