Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK Nordwest
Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich einer Rückforderungsforderung von fast 90.000 Euro gegenüber. Die AOK Nordwest wirft ihm vor, einem Patienten Medikamente in einem Umfang abgegeben zu haben, der gegen deutsche Apothekenvorschriften verstößt. Nach einer Klage, die Fehske am Freitag eingereicht hat, ist der Streit nun vor Gericht gelandet.
Fehske hatte einem einzigen Patienten zwei Rezepte für das teure Medikament Idhifa ausgestellt. Beide Verordnungen waren zwar gültig, doch die AOK Nordwest strich die Erstattung vollständig. Der Krankenversicherer begründete dies damit, dass Fehske die Tabletten nicht vorher gezählt habe, um eine unwirtschaftliche Überverschreibung durch den Arzt zu verhindern.
Der Fall wurde in einer Anhörung des Landtags von Nordrhein-Westfalen erörtert. Dennoch hielten die AOK und ihre Aufsichtsbehörde an der vollständigen Streichung der Erstattung fest. Fehske, dessen berufliche Motivation stark gelitten hat, hat seitdem unfreiwillig Expertise in Rechtsmitteln und Verfahrenskomplexitäten erworben.
Als letzten Schritt vor dem Gerichtstermin im Jahr 2028 beabsichtigt er, eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde zu beantragen. Die finanzielle und emotionale Belastung macht es ihm inzwischen schwer, Freude an seinem Beruf zu finden.
Die Rückforderung beläuft sich auf über 87.000 Euro, gegen die Fehske nun rechtlich vorgeht. Sein Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen Apothekern und Krankenkassen bei der Erstattungspraxis. Das Ergebnis seines Widerspruchs oder der Klage könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte haben.






