BSG-Urteil stärkt Apotheken bei Abrechnung von Rezepturarzneimitteln
Elvira ZiegertBSG-Urteil stärkt Apotheken bei Abrechnung von Rezepturarzneimitteln
Ein neues Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) verändert die Abrechnungspraxis von Apotheken für Rezepturarzneimittel. Seit Januar 2024 müssen sie bei den Krankenkassen die kleinste standardmäßige Packungsgröße in Rechnung stellen – selbst wenn nur ein Teil davon verwendet wird. Die Entscheidung beendet einen Streit zwischen Apotheken und Kassen über die Preisgestaltung.
Der Konflikt entbrannte nach dem 31. Dezember 2023, als sich Krankenkassen und Apotheken über die Abrechnungsmodalitäten stritten. Die Kassen forderten eine anteilige Berechnung der Kosten, basierend auf der tatsächlich verwendeten Menge. Die Apotheken bestanden hingegen darauf, die kleinste notwendige Packungsgröße nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abzurechnen.
Das BSG gab den Apotheken recht und bestätigte, dass keine vertragliche Regelung § 5 Absatz 2 der AMPreisV außer Kraft setzen kann. Das bedeutet: Apotheken müssen Packungen nicht teilen oder auf Reimporte zurückgreifen, um Kosten zu sparen. Sie sind auch nicht verpflichtet, auf Anfrage der Kassen Rechnungen über die kleinste Packungsgröße vorzulegen oder Inspektionen zu fürchten.
Der Apotheker Jan Harbecke erklärte, dass die für die Preiskalkulation verwendete Packungsgröße für die Abrechnung irrelevant sei – entscheidend sei allein die kleinste erforderliche Packung. Das Urteil gilt sowohl für Wirkstoffe als auch für Hilfsstoffe, nicht nur für Fertigarzneimittel. Krankenkassen können keine Wirtschaftlichkeitsargumente ins Feld führen, da die AMPreisV die Ausgaben bereits regelt.
Die Entscheidung des BSG sichert Apotheken zu, dass sie bei der Herstellung von Rezepturen vollständige Standardpackungen abrechnen dürfen – selbst wenn nur ein Teil davon genutzt wird. Damit entfällt die Rechtsunsicherheit für Apotheken, und es gelten klare Regeln für die Erstattung. Die Änderung trat Anfang 2024 in Kraft und beendete den Streit zwischen Kassen und Apothekern.