08 April 2026, 04:18

Deutsches Gericht erlaubt Abschiebung syrischer Männer nach Damaskus und Latakia

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem erklärendem Text.

Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt die Abschiebung von zwei Syrern - Deutsches Gericht erlaubt Abschiebung syrischer Männer nach Damaskus und Latakia

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass zwei syrische Männer in ihr Heimatland abgeschoben werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte, dass die Verhältnisse in Damaskus und Latakia keine ernste Gefahr mehr für ihre Sicherheit darstellen. Dies markiert eine weitere Wende in Deutschlands Umgang mit syrischen Asylsuchenden.

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Das Urteil folgt ähnlichen Entscheidungen in Köln und Karlsruhe, wo Gerichte die Asylschutzbestimmungen für Syrer verschärft haben. Unterdessen bleibt die politische Führung in der Frage der Rückführung gespalten.

Die beiden Männer waren zuvor in Österreich mit ihrem Asylantrag gescheitert, bevor sie in Deutschland Schutz beantragten. Das Düsseldorfer Gericht fand keine Belege für flächendeckende willkürliche Gewalt in ihren Herkunftsregionen. Zudem stellte es fest, dass zurückkehrende Syrer nicht unmittelbar in existenzielle Not gerieten, und verwies dabei auf bestehende Rückführungs- und Hilfsprogramme.

In seiner Begründung präzisierte das Gericht, dass Schutz vor Abschiebung künftig nur noch in Ausnahmefällen gewährt werde. Zudem wies es die Behauptung einer humanitären Krise zurück und begründete dies damit, dass die Bedingungen in Syrien keine pauschalen Asylgarantien mehr rechtfertigten.

Das Urteil steht im Einklang mit früheren Entscheidungen. Bereits im September hatte das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass nicht alle Syrer automatisch Anspruch auf Asyl in Deutschland hätten. Im Mai hob das Verwaltungsgericht Karlsruhe zudem die Aussetzung von Entscheidungen über syrische Asylanträge auf und argumentierte, der Bürgerkrieg sei beendet.

Die politischen Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützt Abschiebungen und betont, das Ende des Konflikts entziehe Asylanträgen die Grundlage. Außenminister Johann Wadephul warnt hingegen, eine groß angelegte Rückführung sei aufgrund der zerstörten Infrastruktur Syriens derzeit nicht umsetzbar.

Unterdessen berät die Bundesregierung über Pläne zum Wiederaufbau und die Schaffung von Bedingungen für eine mögliche Rückkehr von Kriegsflüchtlingen.

Das Düsseldorfer Urteil unterstreicht die strengere Haltung Deutschlands in syrischen Asylfällen. Gerichte verlangen nun den Nachweis individueller Bedrohungen, statt pauschalen Schutz zu gewähren. Während die politische Führung über das weitere Vorgehen diskutiert, rückt der Wiederaufbau und die Perspektive organisierter Rückführungen in den Fokus.

Quelle