Diakonie Bethanien schafft neue Führungsrolle für effizienteres MVZ-Management
Andree TrubinDiakonie Bethanien schafft neue Führungsrolle für effizienteres MVZ-Management
Diakonie Bethanien führt neue Führungsposition im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ein
Die Diakonie Bethanien hat an ihrem Medizinischen Versorgungszentrum Bethanien (MVZ) eine neue Führungsrolle geschaffen. Ab dem 1. November 2025 übernimmt Vera Damm die Position der Betriebsleiterin MVZ. Mit diesem Schritt soll die Koordination und Steuerung zwischen den verschiedenen Abteilungen des Hauses verbessert werden.
Die neu geschaffene Stelle ersetzt die bisher getrennten Funktionen der medizinischen Assistenzkoordination und der Ärztekoordination. Durch die Bündelung dieser Aufgaben will das MVZ seine Abläufe effizienter gestalten und mehr Transparenz schaffen.
Vera Damm bringt umfangreiche Erfahrung in die Position ein. Die ausgebildete Gesundheitsökonomin war zuvor als Kaufmännische Direktorin und Leiterin des Patientenmanagements bei der Kplus-Gruppe tätig. In ihrer neuen Rolle wird sie den täglichen Betrieb aller MVZ-Bereiche verantworten und dafür sorgen, dass die Teams nach einheitlichen Standards arbeiten.
Damm berichtet direkt an die Geschäftsführung. Zu ihren Aufgaben gehören die Abstimmung der Zusammenarbeit im Team sowie die Optimierung von Prozessen über die Abteilungsgrenzen hinweg. Sie äußerte sich begeistert darüber, die Patientenversorgung voranzubringen und Arbeitsabläufe sowohl für Mitarbeiter als auch für Behandelte zu verbessern.
Das neu strukturierte Modell soll die Teamarbeit und Effizienz stärken. Durch die Zusammenführung zentraler Funktionen erhofft sich das MVZ ein noch enger verzahntes und reaktionsschnelleres Umfeld – zum Vorteil von Personal und Patienten gleichermaßen.
Die Berufung von Vera Damm markiert einen strategischen Wandel in der Betriebsführung des MVZ. Ihr Führungsschwerpunkt liegt auf der Vereinheitlichung von Standards, der Förderung der Zusammenarbeit und der Qualitätssteigerung in der Versorgung. Die Änderungen treten am 1. November 2025 in Kraft.






