Düsseldorfs forensische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Andree TrubinDüsseldorfs forensische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Düsseldorfs Pläne für eine neue forensische Einrichtung stehen vor rechtlichen Unsicherheiten, nachdem Beamte Bedenken gegenüber dem aktuellen Bebauungsplan geäußert haben. Die Stadt hat die Bezirksregierung nun gewarnt, dass ein Vorgehen auf Grundlage der bestehenden Regelungen zu einer Klage führen könnte. Eine unabhängige Prüfung ergab formelle Mängel, die die gesamte rechtliche Grundlage des Projekts infrage stellen könnten.
Die Stadtverwaltung war ursprünglich davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 eine solide Rechtsgrundlage für die forensische Einrichtung biete. Doch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung entdeckte später mögliche formelle Fehler in dem Dokument. Diese Probleme veranlassten eine unabhängige juristische Überprüfung, die die Mängel bestätigte und warnte, dass sie den Plan für ungültig erklären könnten.
Ein Rechtsgutachten deutet an, dass das Projekt gegebenenfalls über § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) vorankommen könnte, falls der aktuelle Plan scheitert. Dennoch hat die Stadt die Bezirksregierung Düsseldorf offiziell über das hohe Risiko informiert, dass ein Gericht die Einrichtung blockieren könnte, wenn sie sich auf den umstrittenen Bebauungsplan stützt.
Diese Kehrtwende bedeutet, dass die Verwaltung ihre frühere Einschätzung nicht mehr uneingeschränkt verteidigen kann. Beamte räumen nun ein, dass die rechtlichen Schwachstellen das Projekt zum Scheitern bringen könnten, sofern keine alternativen Genehmigungen erwirkt werden.
Die Zukunft der forensischen Einrichtung hängt nun davon ab, ob die Stadt die rechtlichen Defizite beheben oder auf anderem Wege eine Genehmigung erlangen kann. Sollte der aktuelle Plan gekippt werden, bestünde zwar die Möglichkeit, das Vorhaben nach anderen Vorschriften umzusetzen. Doch fürs Erste bleibt die Gefahr einer Klage ein großes Hindernis für das Projekt.






