25 June 2026, 12:15

Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und längere Fristen

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und längere Fristen

Die deutsche Bundesregierung hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Damit werden einige Vorgaben für Rechenzentrumsbetreiber gelockert und Fristen für die Erfüllung von Energiezielen verlängert. Ziel der Reformen ist es, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

Das ursprüngliche Gesetz verlangte von Behörden und Unternehmen, den Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu reduzieren. Rechenzentren, die durch ihren hohen Strombedarf und Abwärme besonders im Fokus standen, waren davon stark betroffen. Nun gelten für Betreiber weniger strenge Effizienzziele, und sie haben vier statt bisher zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen.

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Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz existiert. Auch die Schwelle für verpflichtende Energiemanagementsysteme wurde angehoben: Nur noch Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden müssen solche Systeme einführen.

Die Frist für die Kompensation des Stromverbrauchs von Rechenzentren durch erneuerbare Energien wurde auf 2030 verschoben. Kritiker werfen der Regierung vor, damit Umweltschutzstandards zu verwässern. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch bezeichnete die Änderungen als „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren ökologischen und wirtschaftlichen Kosten.

Die Reformen entlasten zwar die Betreiber von Rechenzentren, stoßen aber bei Umweltschützern auf Kritik. Linda Klapdor von Greenpeace bemängelte, die Neuregelungen schafften Schlupflöcher für Tech-Unternehmen und könnten die Emissionen steigern. Die Bundesregierung betont hingegen, die Anpassungen würden das Wirtschaftswachstum fördern, ohne die langfristigen Effizienzziele aus den Augen zu verlieren.

Quelle