28 April 2026, 02:19

EU-Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung noch auf sich warten lässt

Eine Europakarte mit dem Logo des European Environmental Bureau in der linken oberen Ecke, die in verschiedenen Grüntönen schattiert ist, um EU-Regionen anzuzeigen.

EU-Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung noch auf sich warten lässt

Deutschlands Datengesetz-Umsetzungsgesetz bleibt unvollendet – EU-Datengesetz in rechtlicher Schwebe

Obwohl die EU-Verordnung bereits seit Wochen in Kraft ist, bleibt ihre Durchsetzung in Deutschland schwach, solange nationale Regelungen fehlen. Nun drängen die Behörden darauf, den Gesetzentwurf zu finalisieren, um Klarheit und Struktur für die Einhaltung der Vorschriften zu schaffen.

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Der Entwurf, bekannt als Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG), soll ein klares System für die Umsetzung des EU-Datengesetzes schaffen. Sobald der Bundesrat zugestimmt hat und der Bundestag das Gesetz verabschiedet, tritt es am Tag nach der offiziellen Verkündung in Kraft.

Neue Zuständigkeiten für die Bundesnetzagentur (BNetzA) Künftig übernimmt die BNetzA die federführende Rolle bei der Durchsetzung des Datengesetzes. Ihre erweiterten Befugnisse umfassen die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Umsetzung von Artikel 38 des EU-Datengesetzes sowie die Einleitung von Ermittlungen. Zudem kann die Behörde bei Verstößen Verwaltungsbußgelder verhängen.

Gestaffeltes Sanktionssystem bei Nichteinhaltung Der Entwurf sieht ein abgestuftes Bußgeldsystem vor: Bei leichten Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro, bei schweren Vergehen bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Gleichzeitig wird die Datenschutzaufsicht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zentralisiert, um eine einheitliche Rechtsauslegung und größere Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Der BfDI überwacht den Datenschutz in der Privatwirtschaft und arbeitet dabei mit branchenspezifischen Aufsichtsbehörden zusammen. Bei Verstößen im Zusammenhang mit der DSGVO behält der BfDI jedoch seine bisherigen Kompetenzen und wendet das Sanktionssystem der DSGVO an.

Rechtliche Bindung erst nach Verabschiedung Erst nach der formalen Annahme durch die deutschen Gesetzgeber wird das DADG verbindlich. Bis dahin bleibt das EU-Datengesetz in Deutschland nur schwer durchsetzbar. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden der BNetzA und dem BfDI klare Rollen zugewiesen – mit definierten Strafen und Überwachungsverfahren für Unternehmen.

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