EU führt "Nur ein Ja ist ein Ja" ein – Revolution im Sexualstrafrecht
Adalbert BiggenEU führt "Nur ein Ja ist ein Ja" ein – Revolution im Sexualstrafrecht
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution zum Thema sexuelle Einwilligung verabschiedet und damit die rechtlichen Maßstäbe in ganz Europa verschärft. Bekannt als "Nur ein Ja ist ein Ja", ersetzt die Regelung ältere Vorschriften und macht eine ausdrückliche Zustimmung zur Voraussetzung für rechtmäßige sexuelle Handlungen. Die Änderung folgt auf jahrelange Debatten und einen viel beachteten Fall, der den Prozess beschleunigt hat.
Deutschland hatte bereits 2016 das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip in sein Sexualstrafrecht eingeführt. Diese Regelung machte es strafbar, sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person vorzunehmen. Der neue "Nur-ein-Ja-ist-ein-Ja"-Standard geht jedoch noch einen Schritt weiter: Er verlangt eine aktive, eindeutige Zustimmung vor jedem sexuellen Kontakt.
Den Ausschlag für die EU-Entscheidung gab der Fall Gisele Pelidot, der international für Aufsehen sorgte. Nach der aktualisierten Resolution gilt das Fehlen eines klaren "Ja" nun als mangelnde Einwilligung. Damit liegt die Beweislast bei der beschuldigten Person – und nicht beim Opfer –, nachzuweisen, dass eine Zustimmung vorlag.
Mehrere europäische Länder hatten bereits vor dem EU-Beschluss ähnliche Gesetze eingeführt. Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich übernahmen in den letzten Jahren das "Nur-ein-Ja-ist-ein-Ja"-Prinzip. Die Resolution zielt darauf ab, in Europa einen einheitlichen Ansatz zu schaffen und Opfer sexualisierter Gewalt besser zu schützen.
Die neue Regelung bedeutet, dass sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche Zustimmung nun in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden können. Die Justizsysteme müssen sich an die Änderung anpassen und stärker prüfen, ob eine aktive Einwilligung vorlag. Der Wandel markiert einen bedeutenden Schritt in der Behandlung von Sexualstraftaten vor Gericht.






