Festnahme in Münster: Gesuchter Raubverdächtiger stellt sich selbst der Bundespolizei
Elvira ZiegertFestnahme in Münster: Gesuchter Raubverdächtiger stellt sich selbst der Bundespolizei
Ein 18-jähriger Syrer, der wegen Raubüberfalls gesucht wurde, ist im Februar 2024 in Münster festgenommen worden, nachdem er sich freiwillig auf einer Dienststelle der Bundespolizei gemeldet hatte. Der Verdächtige hatte versucht, eine separate Strafanzeige wegen Körperverletzung zurückzuziehen, als Beamte ihn als Gesuchten eines bestehenden Haftbefehls erkannten.
Der Mann betrat die Polizeidienststelle in Münster, um eine zuvor erstattete Anzeige wegen Körperverletzung zurückzunehmen. Während der Bearbeitung stellten die Behörden fest, dass es sich um die Person handelte, gegen die ein Haftbefehl wegen Raubes vorlag. Das Amtsgericht Münster hatte bereits einen Untersuchungshaftbefehl gegen ihn erlassen.
Die Beamten nahmen den Verdächtigen umgehend in Gewahrsam. Anschließend wurde er einem Haftrichter vorgeführt, um das weitere juristische Verfahren einzuleiten. Zwar gibt es Berichte über andere 18-Jährige in Bremen, die mit Tankstellenüberfällen und Entführungen in Verbindung gebracht werden, doch liegen keine Angaben darüber vor, wie lange der aktuelle Verdächtige bereits vor seiner Festnahme gesucht wurde.
Die Festnahme erfolgte, nachdem der Mann sich aus eigenem Antrieb wegen einer anderen Angelegenheit auf der Polizeistation eingefunden hatte. Nun muss er sich wegen des bestehenden Haftbefehls wegen Raubes vor Gericht verantworten. Der Fall wird vor dem Amtsgericht Münster weiterverhandelt.
Ein weiterer Verdächtiger wurde unter demselben Haftbefehl festgenommen: 28-jähriger Syrer zahlt 540 Euro Strafe, um Haft zu vermeiden
Ein 28-jähriger Syrer wurde kürzlich am Düsseldorfer Flughafen kontrolliert, nachdem er seit Februar 2024 von der Staatsanwaltschaft Münster wegen Betrugs gesucht wurde. Er entging der Festnahme, indem er eine 540 Euro Strafe über ein Familienmitglied zahlte. Dieser Fall zeigt, wie Haftbefehle von derselben Staatsanwaltschaft aktiv bleiben und wie kleinere Vergehen oft durch Geldstrafen und nicht durch Inhaftierung geregelt werden, im Gegensatz zur Selbststellung des 18-jährigen Räubers in Münster.