Fortuna Düsseldorf ringt mit NRW um 1,7 Millionen Corona-Hilfen – jetzt schlägt das Gericht einen Deal vor
Elvira ZiegertStreit um Corona-Hilfe: Fortuna Düsseldorf prüft Ende - Fortuna Düsseldorf ringt mit NRW um 1,7 Millionen Corona-Hilfen – jetzt schlägt das Gericht einen Deal vor
Fortuna Düsseldorf bleibt in einem Rechtsstreit mit dem Land Nordrhein-Westfalen um 1,7 Millionen Euro an Corona-Hilfen verstrickt. Der Streit dreht sich darum, ob der Verein die Gelder zurückzahlen muss, die ursprünglich zur Abfederung pandemiebedingter Verluste bewilligt wurden. Ein jüngster Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte beide Seiten nun zu einer außergerichtlichen Einigung drängen.
Der Konflikt eskalierte, als das Land die Rückforderung der Soforthilfe anordnete. Fortuna Düsseldorf focht die Entscheidung an und argumentierte, dass die Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit während der Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen verursacht hätten. Zudem warnte der Verein, dass Verzögerungen bei der Auszahlung der Mittel ihn im Ligabetrieb in einen Wettbewerbsnachteil bringen würden.
In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Klub recht. Die Richter urteilten, das Land habe bei der Verteilung der Hilfen inkonsistente Maßstäbe angelegt, und blockierten die Rückforderungsforderung. Die Kritik des Gerichts richtete sich insbesondere gegen Mängel bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.
Das Land legte Berufung ein und behauptete, die Einnahmeausfälle von Fortuna Düsseldorf seien nicht allein auf die Pandemie zurückzuführen, sondern auch auf den Abstieg in die 2. Bundesliga im Jahr 2020. Nun jedoch hat das Oberverwaltungsgericht Münster einen Weg zur Beilegung des Streits vorgeschlagen: Der 4. Senat regte eine Teilrückzahlung von unter 500.000 Euro an – statt der vollen 1,7 Millionen.
Beide Parteien haben nun vier Wochen Zeit, um eine außergerichtliche Einigung auszuhandeln. Voraussetzung für einen Vergleich wäre, dass Fortuna Düsseldorf seine Klage teilweise zurücknimmt.
Der Gerichtsvorstoß bietet eine mögliche Lösung nach monatelangem juristischem Hin und Her. Wird der Vorschlag angenommen, würde der Verein einen reduzierten Betrag zurückzahlen und weitere Prozesse vermeiden. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für künftige Streitigkeiten über Pandemiehilfen haben.






