Gütersloh: Streit um Straßenausbaukosten eskaliert nach Widerspruch der Stadtverwaltung
Jolanta MeyerGütersloh: Streit um Straßenausbaukosten eskaliert nach Widerspruch der Stadtverwaltung
Streit um Straßenausbaukosten in Gütersloh eskaliert nach Widerspruch der Stadt
Die Auseinandersetzung um die Verteilung der Ausbaukosten für die Fritz-Blank-Straße und angrenzende Nebenstraßen in Gütersloh hat sich zugespitzt, nachdem die Stadtverwaltung offiziell gegen einen jüngsten Beschluss des Ausschusses Widerspruch eingelegt hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Erschließungsbeiträge gerecht auf die Anwohner verteilt werden sollen. Bürgermeister Matthias Trepper hat nun eingegriffen und die Umsetzung des Beschlusses vorläufig gestoppt, bis rechtliche Bedenken geprüft sind.
Auslöser des Konflikts war ein Vorschlag der Stadtverwaltung, die Fritz-Blank-Straße und mehrere benachbarte Straßen als eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu behandeln. Damit sollte die finanzielle Belastung gleichmäßiger auf die Anwohner verteilt werden. Doch der Ausschuss für Planung, Bau und Immobilien (APBI) lehnte den Antrag in einer Pattsituation ab.
Während einer Sitzung am 30. Oktober äußerte Albrecht Pförtners, Leiter des Bauamts, Bedenken gegen die Entscheidung. Die Stadt argumentierte später, der Beschluss des Ausschusses verstoße gegen geltendes Recht. Ein unabhängiger Gutachter bestätigte daraufhin, dass die einheitliche Abrechnungsmethode rechtlich vorgeschrieben sei.
Mittlerweile hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen in vergleichbaren Fällen dieses Vorgehen anwenden müssen. Die Richter begründeten dies damit, dass einzelne Anwohner nicht unverhältnismäßig stark belastet werden dürfen. Folglich muss der APBI die Angelegenheit nun neu bewerten und eine überarbeitete Entscheidung treffen.
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit eines faireren Systems zur Kostenverteilung. Der Ausschuss wird seine Position unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der Einwände der Stadt neu überdenken müssen. Bis dahin bleibt der ursprüngliche Beschluss durch den Einspruch des Bürgermeisters ausgesetzt.






