06 May 2026, 10:20

Lünen erhält grünes Licht für Haushalt 2025 und Rettungsplan gegen Schuldenfalle

Tortendiagramm auf einem Plakat, das Finanzierungsbeträge für sauberes Wasser durch 2007 zeigt, mit Text für weitere Details.

Lünen erhält grünes Licht für Haushalt 2025 und Rettungsplan gegen Schuldenfalle

Die Stadt Lünen hat die Genehmigung für ihren Haushalt 2025 sowie den Finanzsanierungsplan erhalten. Der Kreistag des Kreises Unna gab am 14. Oktober 2025 nach monatelangen Vorbereitungen grünes Licht. Der Beschluss erfolgt vor dem Hintergrund wachsender finanzieller Belastungen Lünens, die durch steigende Kosten und strukturelle Unterfinanzierung verursacht werden.

Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns verkündete die Zustimmung während einer Ratssitzung am 9. Oktober 2025. Die Entscheidung ermöglicht es Lünen, freiwillige Leistungen und Investitionen trotz angespannter Haushaltslage aufrechtzuerhalten. Ohne diesen Plan hätte die Stadt in den kommenden Jahren mit einem hohen Eigenkapitalverzehr kämpfen müssen.

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Das Finanzsanierungskonzept (FSK) umfasst 127 Maßnahmen zur Stabilisierung des Haushalts. Diese reichen von Kostensenkungen und Gebührenanpassungen bis hin zu Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung. Zudem plant die Stadt, das alte Entlastungsgesetz für langfristige finanzielle Unterstützung zu nutzen. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen beläuft sich auf rund 429 Millionen Euro.

Stadtkämmerer Dr. André Jethon leitete die Finanzkommission bei der Erarbeitung des Haushalts. Er betonte, dass die finanziellen Herausforderungen Lünens die übergeordneten Probleme vieler Kommunen widerspiegeln. Der genehmigte Haushalt und Stellenplan für 2025 sind nun online unter www.unsere-website/haushalt einsehbar.

Mit dem beschlossenen Haushalt kann Lünen nun die geplanten Projekte und Dienstleistungen umsetzen. Das Sanierungskonzept bietet einen Rahmen, um die Ausgaben zu steuern und gleichzeitig langfristige finanzielle Herausforderungen zu bewältigen. Die nächsten Schritte der Stadt konzentrieren sich auf die effiziente Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.

Quelle