19 June 2026, 10:15

Niederländer auf A3 festgenommen: Haftbefehl wegen unbezahltem Sprengstoffvergehen

BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 32-Jährigen während Grenzcontrollen auf der A3 in Emmerich-Elten fest

Niederländer auf A3 festgenommen: Haftbefehl wegen unbezahltem Sprengstoffvergehen

Bundespolizisten haben am 20. August 2025 an der Autobahn A3 in Höhe des Rasthofs Knauheide einen 32-jährigen Niederländer festgenommen. Der Mann wurde kontrolliert, nachdem Beamte einen bestehenden Haftbefehl gegen ihn entdeckten. Später wurde er in Gewahrsam genommen, weil er eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht beglichen hatte.

Der Festgenommene fuhr ein auf die Niederlande zugelassenes Fahrzeug und konnte einen gültigen niederländischen Personalausweis vorweisen. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab jedoch, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl vorlag. Dieser war von der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz ausgestellt worden.

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Der Vorwurf datiert auf einen Vorfall im Dezember 2022. Damals hatte der Mann versucht, bei einer Kontrolle in Waldsassen ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis Pyrotechnik nach Deutschland einzuführen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth nach dem Sprengstoffgesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro. Bei Nichtzahlung sollte die Strafe in eine 120-tägige Haftstrafe umgewandelt werden.

Da er die Geldbuße nicht beglich, wurde er vor Ort festgesetzt. Die Bundespolizei brachte ihn anschließend zur Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Kleve, wo die weiteren Formalitäten erledigt wurden. Am folgenden Morgen wurde der Mann dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken.

Der Niederländer war über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist. Seine Festnahme erfolgte wegen der ausstehenden Zahlung einer gerichtlich verhängten Strafe für einen Verstoß gegen das Sprengstoffrecht. Nun muss er die ursprünglich als Ersatz für die Geldstrafe festgesetzte 120-tägige Haftstrafe antreten.

Quelle