NRW lehnt generelle Stallpflicht für Geflügel ab – Tierschutz und Kosten als Gründe
Adalbert BiggenKein flächendeckendes Hühnerstallgebot in NRW - NRW lehnt generelle Stallpflicht für Geflügel ab – Tierschutz und Kosten als Gründe
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) hat Forderungen nach einer generellen Stallpflicht für Geflügel in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die Entscheidung folgt auf Appelle des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, der eine bundesweite Verpflichtung zur Haltung von Vögeln in Innenräumen gefordert hatte. Gorißen begründete ihre Ablehnung vor allem mit Bedenken zum Tierschutz und der finanziellen Belastung für kleine Betriebe.
Der Geflügelverband hatte die Stallpflicht als eine der dringendsten politischen Fragen bezeichnet. Die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen solle demnach helfen, Krankheitsrisiken einzudämmen. Das Ministerium unter Gorißen betonte jedoch, dass Entscheidungen zur Tiergesundheit auf Landesebene getroffen werden müssten und einer sorgfältigen Abwägung bedürften.
Gorißens Ablehnung berücksichtigte auch den Stress, den eine plötzliche Stallhaltung für Tiere bedeuten würde, die an Auslauf gewöhnt sind. Ein vollständiges Verbot von Freilandhaltung würde kleine Betriebe besonders hart treffen und ihre Betriebskosten deutlich erhöhen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstrich, dass die Krankheitsvorsorge in der Verantwortung der Länder liege – diese müssten Gesundheitsmaßnahmen mit praktischen Erfordernissen in Einklang bringen.
Die Debatte dreht sich um die Haltung von Geflügel, wobei der Verband strengere Regeln fordert, während das Ministerium vor übereilten Entscheidungen warnt. Nordrhein-Westfalen (NRW) wird vorerst keine flächendeckende Stallpflicht einführen, auch wenn die Diskussionen bei veränderten Krankheitsrisiken weitergehen könnten.
Die Entscheidung bedeutet, dass die bestehende Freilandhaltung vorerst beibehalten wird. Kleine Betriebe sind damit vor akutem finanziellen Druck geschützt, während der Tierschutz weiterhin Priorität hat. Die Haltung des Ministeriums lässt jedoch Spielraum für Anpassungen, sollte sich die Bedrohungslage durch Krankheiten oder die wissenschaftliche Einschätzung ändern.






