Fast jeder Zehnte in NRW bekommt Mindestsicherung - NRW schafft Bürgergeld ab – und führt strengere Grundsicherung ein
Nordrhein-Westfalen reformiert sein Sozialsystem: Aus „Bürgergeld“ wird „Grundsicherung“
Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Sozialsystems: Die bisherige Leistung „Bürgergeld“ soll in „Grundsicherung“ umbenannt werden. Mit der Neuregelung gehen strengere Auflagen und härtere Sanktionen für Empfänger einher, die ihre Pflichten nicht erfüllen. Ende 2024 bezogen fast 2 Millionen Menschen im Land diese Leistungen – das entspricht etwa jedem neunten Einwohner.
Die schwarz-rote Koalition hat die Pläne für die Umgestaltung des Sozialprogramms vorgestellt. Künftig werden die Bezieher höheren Anforderungen ausgesetzt und müssen bei Verstößen mit schärferen Konsequenzen rechnen. Ziel der Reform ist es, die Teilnahmebedingungen zu verschärfen, ohne die Unterstützung für Bedürftige zu kürzen.
Die Grundsicherung umfasst verschiedene Hilfsleistungen, darunter das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Regelleistungen für Asylbewerber. Zum Jahresende 2024 erhielten rund 1,55 Millionen Menschen in NRW Bürgergeld. Weitere 321.000 waren auf die Grundsicherung im Alter angewiesen, während 88.555 Personen Asylleistungen bezogen – ein Rückgang um 15.100 im Vergleich zum Vorjahr.
Die Verteilung der Empfänger fällt regional sehr unterschiedlich aus. Den höchsten Anteil verzeichnete Gelsenkirchen mit 21,7 Prozent, was die starke Nachfrage im Ruhrgebiet widerspiegelt. Am anderen Ende der Skala liegt Raesfeld im Kreis Borken mit nur 3,7 Prozent unterstützter Bevölkerung.
Die Reform wird die Grundsicherung in Nordrhein-Westfalen grundlegend verändern. Angesichts der fast 2 Millionen Leistungsbezieher dürften die verschärften Regeln spürbare Auswirkungen auf Teilnahme und Regeltreue haben. Das Land wird weiterhin die regionalen Unterschiede beobachten – von Hochburgen wie Gelsenkirchen bis zu Kreisen mit geringerer Inanspruchnahme wie Borken.






