Obdachloser mit Haftbefehlen bei Routinekontrolle in Gelsenkirchen festgenommen
Andree TrubinObdachloser mit Haftbefehlen bei Routinekontrolle in Gelsenkirchen festgenommen
Am 14. Juni kontrollierten Polizisten bei einer Routineüberprüfung am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 43-jährigen Mann. Bei dem Deutschen handelte es sich um einen Obdachlosen. Die Beamten stellten bei ihm verbotene Gegenstände fest.
Gegen den Mann lagen bereits zwei Haftbefehle vor: Der erste wegen Volksverhetzung mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, der zweite wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wofür eine achtmonatige Haftstrafe verhängt worden war.
Bei der Kontrolle fanden die Beamten ein Messer sowie einen ausziehbaren Schlagstock bei ihm, deren Besitz für ihn illegal war. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt, und der Mann wurde festgenommen. Ihm wurden seine Rechte im Zusammenhang mit der Festnahme und der Ordnungswidrigkeit mitgeteilt.
Ihm drohen nun zusätzliche Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Der Mann bleibt aufgrund der ausstehenden Haftbefehle in Untersuchungshaft. Zudem müssen sich die Justizbehörden mit den neuen Vorwürfen wegen der Waffenvergehen befassen. Der Fall wird nun durch das deutsche Justizsystem weiterverfolgt.
