Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Andree TrubinStichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis findet am Sonntag, 28. September 2025, statt
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet und befinden sich an denselben Standorten wie bei der Kommunalwahl am 14. September.
Wahlberechtigte, die für die Wahl am 14. September Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Diese werden am Montag, 22. September 2025, zugestellt. Wer bis Samstag, 27. September 2025, 12 Uhr, keine Unterlagen erhalten hat, kann sich beim Wahlamt melden, um eine Ersatzzustellung zu veranlassen.
Wer zwar Briefwahl beantragt hat, aber lieber vor Ort wählen möchte, kann dies mit den ursprünglichen Unterlagen tun. Allerdings sind Wähler, die vor dem 14. September Briefwahl beantragt hatten, von der persönlichen Stimmabgabe am Wahltag ausgeschlossen. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können bis Sonntag, 18 Uhr, in den städtischen Wahlbriefkästen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden.
Neue Anträge auf Briefwahl können im direkten Wahlamt der Stadt mit Personalausweis gestellt werden. Das Wahlamt kann auch bestätigen, ob bereits Unterlagen für die Stichwahl beantragt wurden.
In der Stichwahl werden sowohl der Bürgermeister als auch der Landrat gewählt. Die Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Brief oder persönlich abzugeben. Die Frist für die Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am Sonntag um 18 Uhr.






