24 May 2026, 14:30

Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße eskaliert vor Gericht

Stadtaufsicht für Altenberger-Dom-Straße: Verwaltung hat rechtmäßig gehandelt

Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße eskaliert vor Gericht

Streit um geplante Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis

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Anwohner haben Beschwerde eingelegt gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis. Sie argumentieren, die Stadt hätte ein formelles Planfeststellungsverfahren einleiten müssen. Die Stadtverwaltung hingegen betont, dass es sich bei den Maßnahmen um routinemäßige Instandsetzungen und Optimierungen handle.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob die geplanten Arbeiten nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ein vollständiges Planfeststellungsverfahren erfordern. Die Beschwerdeführer vertraten die Auffassung, dass jede Umgestaltung der Straße diesem rechtlichen Verfahren unterliegen müsse. Die Stadt entgegnete, die Arbeiten dienten lediglich der Anpassung an moderne Standards, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Optimierung der Verkehrsführung – ohne eine Erweiterung der Fahrspuren oder grundlegende Änderungen der Straßenführung.

Die zuständige Behörde prüfte den Fall und schloss sich der Position der Stadt an. Die Beamten kamen zu dem Schluss, dass es sich bei den geplanten Maßnahmen um Instandsetzungen und Optimierungen handele, nicht aber um eine grundlegende Neugestaltung. Nach dem Landesrecht Nordrhein-Westfalens ist für derartige Vorhaben kein zwingendes Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Die Stadt wies zudem darauf hin, dass sie den Anwohnern – obwohl rechtlich nicht verpflichtet – Gelegenheiten zur Beteiligung an der Planung angeboten habe.

Die Behörde bestätigte, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt habe. Für das Projekt an der Altenberger-Dom-Straße wird kein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein. Die Entscheidung ermöglicht es der Stadt, die geplanten Sicherheits- und Verkehrsverbesserungen wie vorgesehen umzusetzen.

Quelle