Telemedizin-Station in Apotheke verboten – trotz gesetzlicher Grundlage
Adalbert BiggenTelemedizin-Station in Apotheke verboten – trotz gesetzlicher Grundlage
Jürgen Schäfer wollte in der Franziskus-Apotheke in Winterberg eine Telemedizin-Station des Anbieters Medivise aufstellen. Die Kabine war bereits gekauft und sollte am 18. Dezember installiert werden. Doch die zuständige Apothekerkammer der Region untersagte die Platzierung im öffentlich zugänglichen Bereich der Apotheke.
Schäfer, der scheidende Inhaber der Apotheke, sah in der Station klare Vorteile. Sie würde den Arbeitsalltag erleichtern – etwa bei der Verwaltung von Wiederholungsrezepten – und könnte unnötige Notfallbesuche reduzieren. Er berief sich darauf, dass telemedizinische Beratungen in Apotheken nach § 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs zulässig seien. Sowohl Schäfer als auch seine Nachfolgerin Jasmin Ennulath waren sich einig über das Potenzial der Technologie, insbesondere für ländliche Regionen wie Winterberg.
Auch Tobias Leipold, Mitgründer und CSO von Medivise, teilte diese Einschätzung. Er bestätigte, dass es keine rechtlichen Hürden für die Aufstellung und den Betrieb der Station gebe. Dennoch wurde Ennulath mitgeteilt, dass die Kammer die Nutzung im Kundenbereich der Apotheke nicht gestatten werde.
Die Entscheidung der Apothekerkammer verhindert nun den Einsatz der Station im öffentlich zugänglichen Bereich. Die geplante Übergabe der Apotheke durch Schäfer erfolgt damit ohne das Telemedizin-Angebot. Die rechtliche Debatte über solche Installationen in Apotheken bleibt vorerst ungelöst.






