17 March 2026, 20:18

Volksbühne Köln: Gericht kippt Entscheidung im Lärmstreit mit Anwohnern

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, die den Grundriss eines Gebäudes zeigt, mit begleitendem handgeschriebenem Text.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Volksbühne Köln: Gericht kippt Entscheidung im Lärmstreit mit Anwohnern

Der langjährige Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner aus der Nachbarschaft hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen, um ihn erneut zu prüfen.

Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Pläne, Teile einer ehemaligen Druckerei in Wohnungen umzuwandeln. Kritiker befürchten, dass Lärm von Theaterveranstaltungen künftige Bewohner stören könnte.

Der Rechtsstreit begann 2019, als der Verein Freie Volksbühne gegen eine Baugenehmigung für den Wohnungsumbau klagte. Die Theaterbetreiber argumentierten, dass der Lärm durch Applaus und Aufführungen die zulässigen Grenzwerte überschreiten und die Wohnungen nach Bauplanungsrecht unbewohnbar machen würde.

Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein recht und widerrief die Genehmigung wegen Verstößen gegen Lärmschutzbestimmungen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch später, die Entscheidung habe sich zu einseitig auf Lärmrichtlinien konzentriert. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung unter Berücksichtigung eines weiteren rechtlichen Rahmens zurückgewiesen – obwohl es seit der Umwandlungsgenehmigung 2025 keine Belege für tatsächliche Störungen des nachbarschaftlichen Friedens gibt.

Die Volksbühne beruft sich auf bestehende Nutzungsrechte, während der betroffene Anwohner den Lärm als unzumutbar ansieht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss den Streit nun unter erweiterter rechtlicher Perspektive neu bewerten.

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Das Gericht in Münster wird den Fall nun gemäß den Vorgaben des Leipziger Gerichts erneut prüfen. Ein endgültiges Urteil könnte entscheiden, ob der Wohnungsumbau wie geplant fortgesetzt wird oder zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Entscheidung könnte zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte zwischen Kultureinrichtungen und Wohnungsbauprojekten haben.

Quelle