Warum der Karsamstag der vergessene Tag zwischen Karfreitag und Ostern bleibt
Elvira ZiegertWarum der Karsamstag der vergessene Tag zwischen Karfreitag und Ostern bleibt
Karsamstag – der vergessene Tag im Osterwochenende
Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Anders als Karfreitag und Ostermontag gibt es weder automatische Freistellung noch Zuschläge für Arbeitnehmer. Das diesjährige Osterwochenende hat einmal mehr die Unsicherheit über seinen rechtlichen Status deutlich gemacht.
In Deutschland sind Karfreitag und Ostermontag anerkannte Feiertage mit strengen Regelungen zu Arbeitsverboten und Lohnzuschlägen. Der Karsamstag jedoch bleibt eine Ausnahme: Beschäftigte müssen arbeiten, wenn er in ihren regulären Dienstplan fällt – ein Anspruch auf freien Tag oder zusätzliche Bezahlung besteht nicht.
Einige Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg fördern zwar die Tradition, den Karsamstag als stillen Tag der Besinnung zu gestalten. Doch diese kulturelle Praxis hat keine rechtlichen Konsequenzen für Arbeitnehmer. Schulen und Behörden bleiben zwar während der Osterferien geschlossen, doch das liegt am Feiertagszeitraum und nicht am Status des Karsamstags selbst.
Das Muster zeigt sich auch über die deutschen Grenzen hinaus: Weder in Österreich noch in der Schweiz gilt der Karsamstag als offizieller Feiertag. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. Trotz seiner Position zwischen zwei bedeutenden Feiertagen bleibt der Karsamstag der übersehene "Zwischentag" des Osterwochenendes.
Vorerst bleibt der Karsamstag außerhalb des deutschen Feiertagsrahmens. Arbeitnehmer müssen ihren normalen Dienstplan einhalten, es sei denn, der Arbeitgeber gewährt freiwillig frei. Dass der Tag in manchen Regionen eine stille Bedeutung hat, ändert nichts an seinem fehlenden rechtlichen Status.






