Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Partnerin nach Beziehungstrennung
Adalbert BiggenEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Partnerin nach Beziehungstrennung
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und nicht als Mord und berief sich dabei auf den Zustand tiefer Verzweiflung, in dem sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der Straftat befand.
Der Angriff ereignete sich, nachdem die Frau ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu beenden. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Mann habe in einem Moment extremer emotionaler Belastung gehandelt. Beide Seiten einigten sich daher auf den Vorwurf des Totschlags statt auf Mord.
Die Anklage hatte eine Strafe von 13 Jahren gefordert, während die Verteidigung sieben Jahre beantragte. Schließlich entschied der Richter auf eine zehnjährige Haftstrafe. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann daher noch angefochten werden.
Die Strafe spiegelt die Berücksichtigung des psychischen Zustands des Angeklagten während der Tat wider. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleiben weitere juristische Schritte möglich. Der Fall steht nun für mögliche Berufungen seitens der Anklage oder der Verteidigung offen.






