Düsseldorfer Lehrerin wegen jahrelangem Betrug mit Schulleitungszulagen verurteilt
Elvira ZiegertDüsseldorfer Lehrerin wegen jahrelangem Betrug mit Schulleitungszulagen verurteilt
Eine 61-jährige Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unrechtmäßig Zuschläge für Schulleitungsaufgaben bezogen hatte. Das Amtsgericht Düsseldorf stellte fest, dass sie wissentlich Zahlungen annahm, auf die sie keinen Anspruch hatte, und verurteilte sie zu einer Geldstrafe sowie zur Rückerstattung der Gelder.
Die Pädagogin hatte die Position der kommissarischen Schulleiterin lediglich für wenige Monate inne. Dennoch bezog sie die Zulage bis April 2023 weiter – lange nach dem Ende ihrer vorübergehenden Tätigkeit. Die Ermittlungen ergaben, dass sie die Zahlungen selbst beantragt und die Höhe der Beträge genau kannte.
Das Gericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig. Die Staatsanwaltschaft betonte ihre Pflicht als Beamtin, den Fehler den Behörden zu melden, was sie unterließ. Daraufhin wurde sie zu einer Strafe von 11.200 Euro verurteilt und muss zudem die zu Unrecht erhaltenen rund 31.300 Euro zurückzahlen.
Der Fall folgte keinem üblichen Zeitplan für die Klärung solcher Streitigkeiten. Während manche Ansprüche kurze Beschwerdefristen oder lange Verzögerungen mit sich bringen, wurde dieses Verfahren ohne festen Rahmen für ähnliche Betrugsfälle im Schulbereich vorangetrieben.
Die Lehrerin muss nun den gesamten Betrag zurückerstatten, auf den sie keinen Anspruch hatte. Das Urteil bestätigt den Missbrauch öffentlicher Mittel und verhängt finanzielle Sanktionen. Gleichzeitig unterstreicht es die rechtliche Verpflichtung von Beamten, Zahlungsfehler unverzüglich zu korrigieren.






