Gericht gibt grünes Licht für umstrittenes Windrad im Hochsauerlandkreis
Elvira ZiegertParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenes Windrad im Hochsauerlandkreis
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windrad im Hochsauerlandkreis
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines geplanten Windrads im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt weder seinen Betrieb noch sein Bestehen gefährde.
Der Verein hatte argumentiert, dass die Anlage, die etwa 550 Meter von seinem Startplatz entfernt errichtet werden soll, erhebliche Sicherheitsrisiken berge. Er behauptete, die Konstruktion werde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen – insbesondere in einem der meistfrequentierten Fluggebiete der Region, in dem jährlich rund tausend Starts verzeichnet werden.
Das OVG fand jedoch keine Hinweise darauf, dass der Windpark die Zukunft des Vereins bedrohe. Das Gericht bestätigte zudem, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Laut Urteil können Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin stattfinden.
Seit 2018 hat der Hochsauerlandkreis etwa 25 Windkraftanlagen genehmigt, darunter Projekte in Meschede und Arnsberg. Weitere sind in der Nähe geplant, etwa der Windpark Heilenberg in Bestwig mit sechs Anlagen (2025–2026) sowie das Vorhaben Sorpesee in Lennestadt mit acht Windrädern (2026).
Mit der Gerichtsentscheidung ist der Weg für den Bau des Windrads frei. Der Verein muss seine Aktivitäten nun an die neuen Auflagen anpassen. Weitere Windenergieprojekte in der Region dürften wie geplant voranschreiten.






