13 April 2026, 08:18

Gericht kippt Solarpark-Regeln: Mehr Gebote pro Standort erlaubt

Plakat mit Text über einen Steuerkredit von bis zu 30 % für die Installation von Dachsolaranlagen im Jahr 2023, mit Bäumen und einem Gebäude mit Solarpaneelen im Hintergrund.

Gericht kippt Solarpark-Regeln: Mehr Gebote pro Standort erlaubt

Ein aktuelles Gerichtsurteil verändert die Vergabepraxis für Freiflächen-Solarparks in Deutschland. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Ablehnung mehrerer Gebote für einen Standort aufgrund von Kapazitätsgrenzen rechtswidrig ist. Diese Entscheidung wirkt sich auf laufende Ausschreibungen und zukünftige Projekte im Rahmen der deutschen Solarausbaupläne aus.

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Obergrenze von 20 Megawatt (MW) pro Einzelgebot, wobei Bieter zwar mehrere Angebote für einen Standort einreichen dürfen – vorausgesetzt, jedes bleibt innerhalb des Limits. Die Bundesnetzagentur hatte zuvor Gebote disqualifiziert, wenn die Gesamtleistung für einen Standort die 20-MW-Marke überschritt. Einige Projektierer hatten mehrere Angebote für einen Standort abgegeben, deren kombinierte Leistung den Schwellenwert überstieg. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Beschränkung für jedes Gebot einzeln gilt, nicht für den Standort als Ganzes.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Bieter können nun mehrere Vorschläge für denselben Standort einreichen, solange kein Einzelgebot die 20-MW-Grenze überschreitet. Sie müssen zudem nachweisen, dass sie die Projekte tatsächlich umsetzen wollen. Werden Verträge vergeben, die später nicht erfüllt werden, riskieren die Bieter den Verlust ihrer Sicherheitsleistung.

Unterdessen steht Deutschlands Solarausbau vor einer weiteren Hürde: Die EU-Kommission hat die staatlichen Beihilfen für das "Solarpaket I" der Bundesregierung noch nicht genehmigt. Bis zur Freigabe bleiben Teile des Programms auf Eis.

Trotz des Urteils bleibt die 20-MW-Obergrenze pro Gebot bestehen. Projektierer müssen weiterhin sicherstellen, dass jedes eingereichte Angebot das Limit einhält – selbst wenn mehrere Gebote für denselben Standort abgegeben werden.

Die Entscheidung des Gerichts schafft mehr Flexibilität für die Entwickler von Solarparks in künftigen Ausschreibungen. Bieter können nun mehrere Projekte an einem Standort vorschlagen, sofern jedes Gebot unter 20 MW bleibt. Allerdings verzögert sich ein Teil des deutschen Solarausbaus weiter, da die EU-Zustimmung zu den staatlichen Fördermitteln noch aussteht.

Das Urteil bringt Klarheit in die Vergaberegeln, hebt die Einzelgebotsobergrenze jedoch nicht auf. Entwickler müssen die Vorgaben weiterhin einhalten – andernfalls drohen finanzielle Sanktionen.

Quelle