17 April 2026, 10:20

Grundsteuerbescheide 2026: Essen verschickt vorläufige Dokumente mit Vorbehalt

Rechteckige Gehwegtafel mit weißem Hintergrund und fetter schwarzer Schrift, die "Privatgrundstück Überquerung nur mit Erlaubnis" lautet.

Grundsteuerbescheide 2026: Essen verschickt vorläufige Dokumente mit Vorbehalt

ServiceCenter Essen versendet am 3. Februar 2026 die Grundsteuerbescheide für 2026

Aufgrund des erwarteten Ansturms an Telefonanfragen nach dem Versand wird das Personal des ServiceCenters nur eingeschränkt erreichbar sein. Bürgerinnen und Bürger, die weitere Informationen benötigen, finden aktuelle Hinweise auf der offiziellen Website der Stadt.

Erste Bescheide mit Vorbehalt

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Die vorläufigen Grundsteuerbescheide werden am 3. Februar 2026 verschickt. Änderungswünsche, die nach dem 3. Dezember 2025 eingereicht wurden, sind darin jedoch noch nicht berücksichtigt. Falls erforderlich, folgt am 4. Februar 2026 ein erster berichtigter Bescheid, der nachgemeldete Anpassungen einbezieht.

Endgültiger Bescheid erst später im Jahr

Die finale Festsetzung der Grundsteuer 2026 könnte sich aufgrund einer noch ausstehenden Prüfung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verzögern. Sobald der endgültige Bescheid vorliegt, gilt er rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.

Gebühren bleiben unverändert – nur die Endabrechnung wartet

Die Versendung der vorläufigen Bescheide im Februar bleibt von der Verzögerung unberührt. Allerdings könnte sich die Festlegung der endgültigen Steuersumme hinauszögern. Die Stadt rät dazu, vor einer Kontaktaufnahme mit dem ServiceCenter zunächst die Website auf aktuelle Informationen zu prüfen.

Hintergrund: Gerichtliche Prüfung verzögert Endfestsetzung

Die Verzögerung bei der finalen Grundsteuer 2026 ergibt sich aus der noch laufenden Überprüfung durch das Gericht. Zwar gehen die Bescheide wie geplant im Februar raus, doch die verbindlichen Sätze könnten sich erst später klären. Bürger sollten sich auf hohe Auslastung der Telefonleitungen einstellen und ihre Anfragen entsprechend planen.

Quelle