Münster erlaubt Café Lomo Außenverkauf mit strengen Weihnachtsmarkt-Regeln
Adalbert BiggenMünster erlaubt Café Lomo Außenverkauf mit strengen Weihnachtsmarkt-Regeln
Die Stadt Münster hat sich mit dem Café Lomo auf eine Regelung für dessen Außenverkauf während der Weihnachtsmarktsaison geeinigt. Die neuen Bestimmungen ermöglichen es dem Café, vor dem Geschäft zu verkaufen, ohne dabei die Sicherheit der Fußgänger zu beeinträchtigen. Die Behörden bezeichnen die Maßnahmen als ausgewogenen Kompromiss, der sowohl Händlern als auch Besuchern entgegenkommt.
Laut der Vereinbarung darf das Café Lomo Straßenverkauf betreiben, allerdings ausschließlich direkt von den eigenen Räumlichkeiten aus. Zudem muss das Café einen Sicherheitsdienst beauftragen, der den Bereich vor dem Laden freihält. Damit sollen Blockaden in der Fußgängerzone zwischen der Salzstraße und dem Syndikatplatz verhindert werden.
Die Stadt hat strenge Öffnungszeiten für alle Straßenverkäufe festgelegt. Von Sonntag bis Donnerstag dürfen die Händler bis 20 Uhr verkaufen, an Freitagen und Samstagen wurde die Sperrstunde auf 21 Uhr verlängert. Diese Zeiten entsprechen den offiziellen Schließzeiten der Münsteraner Weihnachtsmärkte.
Die lokalen Behörden haben bisher keine Angaben dazu gemacht, ob ähnliche Regelungen auch für andere Gastronomiebetriebe in der Stadt gelten werden. Auch darüber, wie diese Entscheidung die Vorschriften in anderen deutschen Städten mit Weihnachtsmärkten beeinflussen könnte, gibt es keine Informationen.
Die Einigung ermöglicht es dem Café Lomo, im Freien zu handeln, ohne die Sicherheit in stark frequentierten Bereichen zu gefährden. Die Öffnungszeiten des Cafés richten sich nun nach denen der Märkte. Die Stadt ist überzeugt, dass diese Schritte dazu beitragen werden, die Menschenmengen zu steuern und die Gehwege während der Festtage frei zugänglich zu halten.






