Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und wird geblitzt
Radschnellfahrer in Nordrhein-Westfalen geblitzt: Tempo 59 in der 30er-Zone
Ein Radfahrer in Nordrhein-Westfalen ist in einem ungewöhnlichen Fall der Verkehrsüberwachung mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt worden. Am 18. März 2026 registrierte die Polizei den Mann nahe einer Schule in Nachrodt-Wiblingwerde – mit fast doppelter erlaubter Geschwindigkeit. Der Vorfall zeigt: Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer.
Die Geschwindigkeitskontrolle fand auf einer 30er-Zone in der Nähe einer Schule statt. Unter den überprüften Fahrzeugen fiel ein Radfahrer als einer der schnellsten Verkehrsteilnehmer des Tages auf. Die Beamten maßen eine Geschwindigkeit von 59 km/h – fast das Doppelte des erlaubten Tempos.
In Deutschland können Radfahrer für Verkehrsverstöße genauso belangt werden wie Autofahrer. Vergehen werden im Verkehrszentralregister in Flensburg erfasst, demselben System wie für Kraftfahrer. Zwar gibt es für zu schnelle Radfahrer keine einheitlichen Bußgelder, doch bewegen sich die Strafen meist zwischen 15 und 35 Euro. Statt einer Geldbuße kann auch eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Der Fall reiht sich in andere kurieuse Blitzer-Vorfälle im Land ein. So wurde etwa eine Frau wegen Rasens ihres Beifahrers bestraft, ein Autofahrer musste 960 Euro für geringfügiges Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit zahlen, und eine weitere Frau wurde zur Kasse gebeten, obwohl sie gar nicht am Steuer saß. Details zu den Geschwindigkeiten anderer Fahrzeuge bei der Aktion in Nachrodt-Wiblingwerde liegen jedoch nicht vor.
Die gemessenen 59 km/h des Radfahrers in einer 30er-Zone werfen Fragen zur einheitlichen Ahndung von Tempoversöchßen bei nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern auf. Zwar fallen die Strafen für Radfahrer in der Regel niedriger aus als für Autofahrer, doch der Fall unterstreicht: Tempolimits gelten für alle. Ob gegen den Radfahrer weitere Maßnahmen ergriffen werden, steht noch nicht fest.






