Solinger Beigeordneter bleibt vorerst im Amt – trotz Berufung der Bezirksregierung
Jolanta MeyerSolinger Beigeordneter bleibt vorerst im Amt – trotz Berufung der Bezirksregierung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein aktuelles Gerichtsurteil im Fall des Solinger Beigeordneten Jan Welzel eingelegt. Damit reagiert sie auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Welzels Amtsenthebung vorläufig ausgesetzt hatte.
Der Fall wird nun vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen überprüft.
Jan Welzel, in Solingen zuständig als Ordnungs- und Gesundheitsdezernent, war zuvor im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Menschenhandels von seinen Aufgaben suspendiert worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob diese Suspendierung später auf und ermöglichte ihm die Rückkehr in sein Amt.
Mit der neuen Berufung der Bezirksregierung Düsseldorf wird diese Wiedereinsetzung angefochten. Die Berufung hat jedoch keine aufschiebende Wirkung – Welzel bleibt daher vorerst in seiner Funktion tätig, während das Oberverwaltungsgericht den Fall prüft.
Das Oberverwaltungsgericht wird nun entscheiden, ob die ursprüngliche Suspendierung Welzels Bestand hat. Bis dahin bleibt er im Amt, während das Verfahren läuft. Das Urteil wird über seine weitere Zukunft in der Solinger Kommunalpolitik entscheiden.






