28 March 2026, 16:17

Wintereinbruch: Diese Pflichten gelten jetzt für Hausbesitzer und Autofahrer

Fahrräder mit Schnee bedeckt auf einem schneebedeckten Boden.

Wintereinbruch: Diese Pflichten gelten jetzt für Hausbesitzer und Autofahrer

Die Temperaturen sinken, und in höheren Lagen hat es bereits geschneit. Mit dem Einbruch des Winters müssen Hausbesitzer, Autofahrer und Radfahrer Maßnahmen ergreifen, um sicher zu bleiben und gesetzliche Vorschriften einzuhalten.

Die Behörden erinnern die Bürger an ihre Pflichten – vom Schneeräumen bis zur richtigen Bereifung – und geben gleichzeitig praktische Tipps, wie man sein Eigentum schützt und Bußgelder vermeidet. Die Kommunen sind für die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Radwegen zuständig. Auch Gehwege und Fußgängerüberwege fallen in ihren Verantwortungsbereich. Haus- und Grundstücksbesitzer hingegen müssen die an ihr Grundstück grenzenden Gehwege selbst räumen und streuen. Vermieter können diese Pflicht an Mieter übertragen, sofern dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Wer diese Aufgaben vernachlässigt, haftet bei Stürzen oder Unfällen. Bei Glätte durch nicht geräumten Schnee oder Eis drohen zudem Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

Für Autofahrer gelten verschärfte Regeln bei Winterreifen. Der ADAC warnt, dass Sommerreifen oder reine M+S-Reifen auf vereisten Straßen nicht ausreichen. Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen und eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen. Bei Verstößen drohen 60 Euro Bußgeld und Probleme mit der Versicherung. Diese Vorschriften gelten seit 2010 unverändert – auch bei den Regeln für Ganzjahresreifen oder die Mindestprofiltiefe gab es keine Neuerungen.

Auch Radfahrer müssen sich auf winterliche Bedingungen einstellen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät zu Winter- oder Ganzjahresreifen. Helle, reflektierende Kleidung ist ebenso wichtig wie eine weiße Frontleuchte, ein Rücklicht und rote Rückstrahler.

Zu Hause hilft regelmäßige Wartung, Schäden zu vermeiden. Außenliegende Wasserleitungen sollten entleert, Kellerfenster geschlossen werden. Kurzes, aber gründliches Stoßlüften hält die Wärme im Haus und reduziert Feuchtigkeit. Auch der Garten braucht Pflege: Laub sollte vom Rasen entfernt, als Mulch verwendet und Wassereimer geleert werden. Kübelpflanzen benötigen Frostschutz, um die Kälte zu überstehen.

Der Winter bringt für Autofahrer, Radfahrer und Hausbesitzer zusätzliche Pflichten mit sich. Wer die Regeln beachtet, vermeidet Bußgelder, Unfälle und teure Reparaturen. Da in einigen Regionen bereits Schnee liegt, sorgt rechtzeitige Vorbereitung jetzt für Sicherheit und Rechtssicherheit in den kommenden Monaten.

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