Bundesverwaltungsgericht verschärft Identitätsnachweis für Einbürgerungen in Deutschland

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Nahaufnahme eines Personalausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss die Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesverwaltungsgericht verschärft Identitätsnachweis für Einbürgerungen in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verschärft die Anforderungen an den Identitätsnachweis bei Einbürgerungsanträgen. Demnach bleibt der Reisepass das primäre Dokument zur Überprüfung der Identität. Dies entschied das Gericht in einem Streitfall, der einen syrischen Mann aus Nordrhein-Westfalen betrifft.

Der Fall begann, als die Behörden in Mettmann den Einbürgerungsantrag des Mannes ablehnten, weil dieser sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen, um seine Identität nachzuweisen.

Der 1994 geborene Syrer lebt seit 2014 in Deutschland. Sein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft war zunächst vom Verwaltungsgericht Düsseldorf genehmigt worden, das die Mettmanner Behörden anwies, die Einbürgerung zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und betonte, dass ein Pass der Standardnachweis für die Identität sei.

Das Gericht bezeichnete den Pass als ein "staatlich ausgestelltes Dokument mit internationaler Anerkennung" und präzisierte seine gestufte Herangehensweise an die Identitätsprüfung. Zwar könnten alternative amtliche Lichtbildausweise – wie Personalausweise oder Ersatzreisepapiere – akzeptiert werden, doch müssten Antragstellende zunächst nachweisen, dass die Beschaffung eines Passes unmöglich sei. Zudem sei eine vollständige Mitwirkung bei der Klärung der Identität durch andere Mittel erforderlich.

Da das Düsseldorfer Gericht die Umstände des Mannes nicht umfassend geprüft hatte, verwies das Bundesverwaltungsgericht den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Das Urteil unterstreicht, dass nur diejenigen, die belegen können, keinen Pass erlangen zu können, auf Ersatzdokumente zurückgreifen dürfen.

Die Entscheidung schafft klarere Richtlinien für Einbürgerungsbewerber ohne Pass. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebt, muss künftig überzeugendere Gründe vorbringen, wenn alternative Identitätsnachweise eingereicht werden. Der Fall wird nun in Düsseldorf erneut und detailliert geprüft, um die Situation des syrischen Mannes umfassend zu bewerten.

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