Gericht erlaubt Leugnung Israels – aber nicht alle Parolen sind frei

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Eine große Gruppe von Menschen steht vor einem Gebäude und hält Schilder und Fahnen hoch, während ein Fahrzeug auf der linken Seite und der Himmel oben zu sehen ist.

Gericht erlaubt Leugnung Israels – aber nicht alle Parolen sind frei

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels bei öffentlichen Protesten nicht pauschal verboten werden darf. Das Urteil stammte am Freitag vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Die Richter bestätigten jedoch Einschränkungen für bestimmte Parolen im Zusammenhang mit dem anhaltenden Gaza-Konflikt.

Das Gericht stellte klar, dass die bloße Ablehnung Israels Existenz nicht gegen das Gesetz verstoße. Solche Äußerungen fielen unter die Meinungsfreiheit, so die Begründung. Gleichzeitig blieb das Verbot des Sprechchors „Yalla, yalla, Intifada“ bestehen – dieser werde im aktuellen Kontext als wahrscheinliche Volksverhetzung gewertet.

Die Richter argumentierten, ein „unvoreingenommener Beobachter“ könne in der Parole keinen klaren Unterschied zwischen gewaltsamem und gewaltfreiem Widerstand erkennen. Der Spruch „Es gibt nur einen Staat – Palästina 48“ wurde hingegen erlaubt, da er keinen direkten Bezug zu Hamas aufweise. Bei der Parole „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei“ sind sich andere Gerichte uneinig: Einige Staatsanwälte stufen sie als Volksverhetzung ein, andere verlangen einen deutlicher nachweisbaren Bezug zu den Verbrechen der Hamas. Trotz des Freiheitsappells bleibt die Äußerung in bestimmten Fällen verboten.

Das Urteil setzt damit neue Grenzen für die Protestkultur in Deutschland. Während einige israelfeindliche Parolen weiterhin untersagt sind, sind andere nun unter dem Schutz der Meinungsfreiheit erlaubt. Die Entscheidung spiegelt die anhaltenden juristischen Debatten wider, wo genau Rede in Hetze umschlägt – besonders vor dem Hintergrund des Gaza-Kriegs.

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