Evangelische Kirche erkennt Leid von Missbrauchsopfern mit neuen Richtlinien an
Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche erkennt Leid von Missbrauchsopfern mit neuen Richtlinien an
Überlebende sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Regionen haben nun klarere Wege zur Anerkennung. Seit dem 1. Januar 2026 gelten standardisierte Richtlinien, um vergangenes Unrecht aufzuarbeiten. Der Schritt ist Teil einer umfassenderen Initiative der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), das Leid der Betroffenen anzuerkennen und Unterstützung zu leisten.
Drei regionale evangelische Landeskirchen haben zu Beginn des Jahres 2026 das Anerkennungskonzept der EKD übernommen: die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) sowie die Lippische Landeskirche. Gemeinsam mit der Diakonie verfolgen sie nun einen einheitlichen Ansatz bei der Bearbeitung von Anträgen.
Das neue System stellt die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen in den Mittelpunkt – nicht die strenge juristische Beweisführung. Für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sieht es eine standardmäßige Anerkennungssumme von 15.000 Euro vor. In Ausnahmefällen können zusätzlich individuelle Leistungen gewährt werden. Wer bereits Entschädigungen erhalten hat, kann eine Überprüfung seines Falls beantragen. Dadurch könnten frühere Zahlungen angepasst werden, um die Fairness im Rahmen der aktualisierten Richtlinien zu gewährleisten.
Die Änderungen spiegeln das Bekenntnis von Kirche und Diakonie wider, historische Missstände konsequenter aufzuarbeiten. Betroffene haben nun strukturierte Verfahren, um Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu beantragen. Zudem ermöglicht das Verfahren eine Neubewertung früherer Anträge – und damit die Chance auf eine korrigierte Entscheidung.
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