Spektakulärer Bankraub: 3.250 Schließfächer der **Sparda Bank Hessen** in Gelsenkirchen geknackt

Kriminalermittler fordern Kontrollmechanismen für Schließfächer - Spektakulärer Bankraub: 3.250 Schließfächer der **Sparda Bank Hessen** in Gelsenkirchen geknackt
Dreister Bankraub in Gelsenkirchen: Fast alle 3.250 Schließfächer einer Sparda Bank Hessen Filiale geknackt
Bei einem spektakulären Einbruch in einer Filiale der Sparda Bank Hessen in Gelsenkirchen wurden nahezu alle 3.250 Kundenschließfächer kompromittiert. Die Täter drangen in einen Archivraum ein, bohrten ein großes Loch in den Tresor und hatten über mehrere Tage Zugang zu den Inhalten. Der Vorfall, der am 29. Dezember nach Auslösung eines Feueralarms entdeckt wurde, hat die Debatte über mangelnde Regulierung solcher Depots neu entfacht.
Der Einbruch flog in den frühen Morgenstunden des 29. Dezember auf, als ein Feueralarm die Behörden alarmierte. Ermittler gehen davon aus, dass die Diebe möglicherweise tagelang Gegenstände aus dem Tresor entfernten. Bisher gab es keine Festnahmen, und das volle Ausmaß des Schadens ist noch unklar.
Oliver Huth, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) für Nordrhein-Westfalen, warnt seit Langem vor den Risiken unregulierter Schließfächer. Sein Argument: Jeder könne dort Bargeld oder Wertgegenstände ohne Kontrolle lagern – was sie zu einem potenziellen Werkzeug der organisierten Kriminalität mache. Zwar bewahren manche Kunden Familienerbstücke auf, doch Huth besteht darauf, dass es "keinen nachvollziehbaren Grund" gebe, Bargeld in einem Fach statt auf einem Bankkonto zu deponieren. Er verwies auf einen früheren Fall, in dem eine Kindergärtnerin 300.000 Euro in bar in ihrem Schließfach versteckt hatte. Zum konkreten Fall in Gelsenkirchen äußerte sich Huth nicht, doch er deutete an, dass sich unter den Mietern vermutlich "schwarze Schafe" befänden – also Personen, die die Fächer für illegale Zwecke nutzten. Ein Anwalt betroffener Kunden wies Vorwürfe zurück, in den geleerten Fächern hätten illegale Gelder gelegen, und verwies auf Belege für rechtmäßigen Besitz. Der Coup offenbart eine regulatorische Lücke: Schließfächer unterliegen nicht den Kontrollen der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie. Banken – einschließlich der Sparda Bank Hessen – haben keine Möglichkeit zu überprüfen, was Kunden darin lagern.
Während Finanzinstitute strengen Geldwäschevorschriften unterliegen – etwa Know-Your-Customer-Prüfungen (KYC) unter Aufsicht der BaFin –, gelten diese nicht für den Inhalt von Schließfächern. Der BDK fordert nun schärfere Kontrollen und argumentiert, dass mehr Transparenz die Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Straftaten erleichtern würde.
Der Einbruch in Gelsenkirchen hat Schwachstellen in der Verwaltung von Schließfächern schonungslos offengelegt. Da es keine gesetzliche Pflicht für Banken gibt, die Inhalte zu dokumentieren, tun sich die Behörden schwer, Missbrauch zu verhindern. Die Forderungen nach strengerer Aufsicht werden lauter – doch bisher bleibt das System unverändert.

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