Bundesverfassungsgericht prüft umstrittene Erbschaftssteuer-Härtefallregelung für Superreiche
Bundesverfassungsgericht prüft umstrittene Erbschaftssteuer-Härtefallregelung für Superreiche
Das Bundesverfassungsgericht prüft zurzeit eine umstrittene Regelung im Erbschaftssteuerrecht, die als Härtefallregelung bekannt ist. Diese Bestimmung ermöglicht es wohlhabenden Erben, große Unternehmensvermögen fast steuerfrei zu übertragen. Kritiker werfen dem Gesetz vor, die soziale Ungleichheit zu verschärfen – während das Gericht nun ein Urteil mit weitreichenden Folgen vorbereitet.
Allein im Jahr 2024 entgingen den Bundesländern durch diese Ausnahmeklausel potenzielle Steuereinnahmen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Eine Klage eines Mannes aus dem Kreis Detmold hat die Debatte nun in den Fokus gerückt und das Gericht gezwungen zu prüfen, ob das aktuelle System gerecht behandelt.
Der Fall nahm seinen Anfang, als ein Einwohner des Kreises Detmold Beschwerde wegen ungleicher steuerlicher Behandlung einreichte. Er argumentierte, dass private Erbschaften höher besteuert werden als Betriebsvermögen, was den Wohlhabenden einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffe. Das Gericht nahm sich der Sache wegen ihrer grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung an, insbesondere wegen offener Fragen zur Fairness im Steuerrecht.
Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, wie wenige von der Regelung profitieren: Nur 45 Personen nutzten sie in diesem Jahr – im Schnitt erbten sie jeweils 260 Millionen Euro, zahlten aber lediglich 1,5 % Steuern. Eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ergab, dass Betriebsvermögen zwar formal mit durchschnittlich 49,6 % besteuert wird, Schlupflöcher die tatsächliche Belastung jedoch auf nahe null reduzieren. Dies hat dazu geführt, dass die Erbschaftssteuer spöttisch als „Dummensteuer“ bezeichnet wird, da sich Vermögende legal um sie herumdrücken können. Kritiker wie Julia Jirmann vom Tax Justice Network warnen, dass die Ausnahmeregelung die Vermögensungleichheit verschärft. Zurzeit besitzt die ärmere Hälfte der Deutschen nur 2 % des Privatvermögens, während das reichste Prozent 35 % kontrolliert. Die SPD hat als Reaktion vorgeschlagen, die Härtefallregelung und andere Schlupflöcher für Betriebsvermögen abzuschaffen, um die steuerlichen Vorteile für Superreiche zu beenden.
Das anstehende Urteil des Gerichts könnte die Besteuerung von Erbschaften in Deutschland grundlegend verändern. Sollte die Härtefallregelung gekippt werden, könnten Milliarden an verlorenen Steuereinnahmen in die Staatskassen zurückfließen. Bis dahin bleibt das System jedoch in Kraft – und ermöglicht es einer kleinen Gruppe von Erben, Vermögen mit minimaler Steuerlast zu bewahren, während die Forderungen nach einer Reform lauter werden.
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