Flughafen Düsseldorf beantragt flexiblere Flugkontingente und moderne Betriebsregeln

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Eine Start- und Landebahn mit einigen Flugzeugen, Pfosten, Kabeln und einer bewölkten Himmel.

Flughafen Düsseldorf beantragt flexiblere Flugkontingente und moderne Betriebsregeln

Flughafen Düsseldorf reicht angepassten Genehmigungsantrag ein: Flexiblere Kontingente, moderne Flugzeuge, unveränderte Nachtflugregelungen und mehr

17. Dezember 2025, 10:32 Uhr

Der Flughafen Düsseldorf hat einen überarbeiteten Planungsantrag zur Erweiterung seines Betriebs eingereicht. Die Vorlage umfasst Änderungen bei Flugplänen, Rollbahnennutzung und Umweltbewertungen. Die Behörden werden die aktualisierten Pläne nun prüfen, bevor die öffentliche Anhörung beginnt.

Der neue Antrag des Flughafens Düsseldorf basiert auf einer aktualisierten Luftverkehrsprognose für das Jahr 2040 sowie einer frischen Umweltverträglichkeitsprüfung. Zu den zentralen Änderungen gehört die Erhöhung der koordinierten Flugbewegungen pro Stunde von 47 auf 60, wenn beide Start- und Landebahnen in Betrieb sind. Diese Anpassung soll die Effizienz steigern, während die bestehende Obergrenze von 131.000 Bewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten unverändert bleibt.

Die aktuellen Nachtflugbeschränkungen bleiben bestehen: Zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sind keine Starts erlaubt, maximal 33 Landungen sind in diesem Zeitraum gestattet. Verspätete Flüge dürfen jedoch nun bis 23:30 Uhr landen, während Heimatfluggesellschaften bis Mitternacht operieren können. Zudem beantragt der Flughafen Düsseldorf, dass für die Allgemeine Luftfahrt reservierte Slots künftig auch für Linien- und Charterflüge genutzt werden dürfen, um mehr Flexibilität zu schaffen.

Die überarbeiteten Pläne sehen zudem Baumaßnahmen vor, um die Bodenabfertigung zu optimieren und die Nutzungsdauer beider Startbahnen flexibler zu gestalten. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Unterlagen an 13 benachbarte Kommunen und zuständige Behörden zur Stellungnahme weiterleiten. Parallel prüfen die Bezirksregierung Düsseldorf, die Bezirksregierung Köln, die Bezirksregierung Münster sowie der Regionalverband Ruhr den Antrag gemeinsam mit Umwelt- und Immissionsschutzbehörden.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung folgen die öffentliche Auslegung und die Anhörung.

Der überarbeitete Antrag markiert einen Schritt zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf, der betriebliche Anforderungen und Umweltschutzbelange in Einklang bringen soll. Bei einer Genehmigung würden die Änderungen eine effizientere Rollbahnennutzung und angepasste Nachtflugregelungen ermöglichen. Bevor eine endgültige Entscheidung fällt, stehen nun die Prüfung durch Behörden und die öffentliche Konsultation an.

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